AGB

ImpactRich – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kommunikationsleistungen

Für die Geschäftsbeziehung zwischen ImpactRich, einer Marke der MSI MODELSCHOOL International GmbH, Dag-Hammarskjöld-Straße 46, 34119 Kassel (nachstehend: „ImpactRich“ oder „wir“) und unseren Kunden für unsere Leistungen und Vertragsbeziehungen in den Bereichen Werbung, PR, Öffentlichkeitsarbeit, Konzeption, Realisation und Verwaltung von Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere durch Influencer sowie unsere in diesem Zusammenhang erbrachten sonstigen Leistungen, insbesondere Beratungs- und Designleistungen gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“). Sie gelten ferner in ihrer jeweils zuletzt einbezogenen Fassung auch für sämtliche künftigen Aufträge und Leistungen in der Geschäftsbeziehung in den oben genannten Anwendungsbereichen, auch wenn Sie nicht nochmals gesondert erwähnt werden. Abweichenden Bedingungen oder Vertragsangeboten des Kunden wird hiermit widersprochen. Diese AGB gelten nicht gegenüber Verbrauchern. Wir erbringen unsere Leistung ausschließlich für gewerbliche Abnehmer und Körperschaften des öffentlichen Rechts. Für unsere sonstigen Produkte und Leistungen können jeweils einbezogenen abweichenden Geschäftsbedingungen gelten.

I. Grundlagen

  1. Der Vertrag über die Leistung kommt durch Bestätigung unseres verbindlichen Angebots durch den Kunden oder durch Bestätigung oder auftragsgemäße Ausführung einer verbindlichen Anfrage des Kunden unsererseits zustande. Vertragsgegenstand ist – ausschließlich – die jeweils vereinbarte Leistung. Zusätzliche und nicht ausdrücklich benannte Leistungsbestandteile schulden mir nur, soweit sie als wesentliche Vertragspflicht zur Erfüllung des jeweiligen Vertragszwecks erforderlich sind.
  2. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Kosten für Lizenzmaterial, Schriften, Standard-Software und sonstiges Fremdmaterial sind in Angeboten und Kostenaufstellungen vorbehaltlich abweichender Kennzeichnung nicht enthalten.
  3. Wir schulden eine fachgerechte Ausführung, wobei die Tauglichkeit der Leistung zu einem bestimmten, sich nicht unmittelbar aus der Beauftragung ergebenden Zweck der ausdrücklichen Vereinbarung in Textform bedarf.
  4. Bei kreativ-gestalterischen Auftragsinhalten besteht für uns im Rahmen des Auftrags nach pflichtgemäßem Ermessen Gestaltungsfreiheit, soweit keine ausdrückliche Vereinbarung über die Ausführung getroffen ist.
  5. Die Erzielung eines über die eigentliche Leistung hinausgehenden Erfolges, wie z.B. Klickzahlen, Umsätze, Reichweiten, Kundenzahlen, Suchmaschinenpositionierungen o.ä. schulden wir nicht. Die Einbeziehung von besonderen technischen oder logistischen oder anderen dem Kunden zuzurechnenden Umständen und Vorgaben ist nur geschuldet, soweit dies in Textform vereinbart ist.
  6. Nachträgliche Änderungen von Gegenstand und Umfang der Leistung bedürfen der beiderseitigen Zustimmung. Zusätzliche Leistungen sind vom Kunden angemessen zu vergüten. Als angemessen gelten im Zweifelsfall die Regelsätze von ImpactRich, soweit solche Regelsätze nicht bestehen oder sich als nicht angemessen erweisen, die Regelungen des jeweils gültigen Vergütung-Tarifvertrages oder der einschlägigen Branchen-Honorartabellen, sofern solche generellen Regelungen nicht bestehen, die branchenüblichen Vergütungssätze für vergleichbare Leistungen.
  7. Als nachträgliche Änderungen gelten auch wiederholte Entwurfsarbeiten und Korrekturen, soweit es sich nicht um Mängelbeseitigung handelt. Wir schulden für Kreativleistungen vorbehaltlich abweichender Regelung oder Vereinbarung einen Basisvorschlag und eine Korrekturschleife.
  8. Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz. Angemessene Reise- und Fahrtkosten sind vom Kunden zu erstatten, soweit die Reise bzw. Fahrt zum Zweck der Vertragserfüllung und mit Billigung des Kunden erfolgte oder unter Berücksichtigung des Aufwands und der Effektivität alternativer Übermittlungs- oder Kommunikationsarten erforderlich war. Bei der Bereitstellung oder Übermittlung von Daten sind wir bis zur Datenübergabe der von uns zu verantwortenden Infrastruktur an das Übermittlungsnetzwerk verantwortlich. Für Fehler des Übertragungsnetzwerkes oder Umstände, die in zwischengeschalteten Stellen oder Endpunkten des Übertragungsnetzwerkes eintreten, sind wir nicht verantwortlich.
  9. Die Aufbewahrung von Unterlagen, Promotionsmaterial oder Mustern des Kunden, die dieser nach Auftragsbeendigung nicht innerhalb von einem Monat zurückverlangt hat, schulden wir nicht. ImpactRich vom Kunden überlassene Gegenstände und Unterlagen werden vom Kunden gegen Beschädigung, Verlust und Diebstahl versichert. Für Schäden, die von der Versicherung nicht umfasst sein sollten, haften wir nur bis zur Höhe des Materialwertes.
  10. Wir geraten nur aufgrund einer Mahnung des Kunden in Textform in Verzug, soweit kein Fixgeschäft vorliegt. Die Vereinbarung verbindlicher Fertigstellungstermine bedarf der Textform. Genannte Leistungstermine verstehen sich vorbehaltlich der Erfüllung sämtliche erforderlichen Mitwirkungspflichten des Kunden.
  11. Die Darstellung von Gegenstand, Reichweite und Wirkung unserer Leistungen dient ausschließlich der Leistungsbeschreibung und stellt kein selbstständiges Garantieversprechen dar.

II. Besondere Bedingungen für Beratungsleistungen

  1. Beratungsleistungen erbringen wir ausschließlich auf der Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Informationen.
  2. Wir schulden eine fachgerechte Ausführung der Beratungsleistungen unter Berücksichtigung der im Rahmen der Beauftragung benannten Anforderungen, nicht jedoch ein bestimmtes Beratungsergebnis. Für Beratungsleistungen gilt stets Dienstvertragsrecht.
  3. Soweit wir für den Kunden Beratungsleistungen und weitere andere Leistungen erbringen, sind diese Leistungsteile jeweils als selbstständige Leistung zu qualifizieren. Soweit wir im Rahmen der Projektvorbereitung sowie der Konzeption und Planung von Maßnahmen und Leistungen für den Kunden tätig werden, gilt dies als Beratungsleistung. Die sich aus der Beratung ergebenden Leistungen werden wir mit dem Kunden abstimmen und zweckmäßige Maßnahmen aus dem Beratungsergebnis abstimmen. In der Umsetzungsphase schulden wir keine erneute Überprüfung der Aufgabenstellungen, Annahmen und Rahmenbedingungen und können das mit dem Kunden abgestimmte Beratungsergebnis als Grundlage ansehen, soweit der Kunde nicht abweichender einfädeln Textzeilen rechtzeitig kommuniziert hat.

III. Medienproduktion

  1. Für die Entwicklung und Durchführung von Produktionen im Bereich Film, Foto, Animation und sonstigen Kreativleistungen (nachfolgend zusammenfassend: „Produktion“) durch uns gelten die folgenden Regelungen ergänzend:
  2. Wir erstellen für die Produktion einen Konzeptvorschlag, welcher die geplante Grundkonzeption sowie den voraussichtlichen Umfang sowie den Einsatzzweck der Produktion(en) aufzeigt.
  3. Nach Vorlage des Konzeptvorschlags hat der Kunde den Vorschlag innerhalb von zwei Wochen gegenüber uns in Textform (beispielsweise E-Mail) freizugeben oder detaillierte Nachbesserungswünsche in Textform darzustellen.
  4. Nach Freigabe des Konzepts durch den Kunden erstellen wir einen Vorschlag für die Inhalte, beispielsweise das Storyboard entsprechend dem Konzept. Nach dessen Präsentation durch uns und Kontrolle sowie Freigabe durch den Kunden erfolgt die Umsetzung der Produktion. Lehnt der Kunde den Konzeptvorschlag in wesentlich geänderter, den Wünschen des Kunden Rechnung tragender Version mehr als zwei Mal hintereinander ab oder äußert er sich nicht innerhalb von 7 Tagen zur ersten oder einer angepassten Version, so haben wir das Recht, den Vertrag zu beenden und die für die jeweilige Entwicklungsphase vereinbarte Vergütung zu verlangen. Ist eine solche Vergütung der Entwicklungsphase nicht ausdrücklich vereinbart, so haben wir das Recht, eine anteilige Vergütung in Höhe von 20 % der für das Gesamtprojekt vereinbarten Vergütung pro Entwicklungsphase zu verlangen.

IV. Internetseiten/Webdesign/Onlineshops

  1. Für die Konzeption und Erstellung von Internetseiten und App-Layouts (nachfolgend zusammenfassend: Internetseiten“) durch uns gelten die folgenden Regelungen ergänzend: 
  2. Wir erstellen für die Internetseite einen Konzeptvorschlag, welcher die geplante Anzahl und Verknüpfung sowie die wesentlichen Elemente der Webseite(n) aufzeigt. 
  3. Nach Vorlage des Konzeptvorschlags hat der Kunde den Vorschlag innerhalb von zwei Wochen gegenüber uns schriftlich oder per E-Mail freizugeben oder detaillierte Nachbesserungswünsche schriftlich oder per E-Mail darzustellen. Lehnt der Kunde den Konzeptvorschlag in wesentlich geänderter, den Wünschen des Kunden Rechnung tragender Version mehr als drei Mal hintereinander ohne das Bestehen begründeter Mängelansprüche ab oder äußert er sich nicht innerhalb von 7 Tagen zum ersten oder einem angepassten Konzeptvorschlag, so haben wir das Recht, den Vertrag zu beenden und für die Konzeptentwicklungsphase eine anteilige Vergütung von 25 % der für das Gesamtprojekt vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist keine Vergütung vereinbart, so hat der Kunde uns die gemäß Angebot von uns vorgesehene, zumindest aber eine angemessene Vergütung für die Konzepterstellung zu zahlen. Ziff. VII.6 dieser AGB bleibt unberührt. 
  4. Nach Freigabe des Konzepts durch den Kunden erstellen wir die Internetseite entsprechend dem Konzept. 
  5. Wir sind in der technischen Ausgestaltung der Internetseite frei, soweit keine Abweichung vom Konzeptvorschlag vorliegt. Ferner gelten geringfügige, zumutbare Abweichungen vom freigegebenen Konzeptvorschlag nicht als Mangel, sofern die Änderung technisch bedingt ist, keine wesentliche Einschränkung der Funktionalität der Internetseite verursacht und nur mit erheblichem Mehraufwand vermeidbar wäre. 
  6. Die Bereitstellung der Internetseiten durch Bereitstellung auf einem Webserver. Die Einrichtung und das Hosting der Internetseite ist durch uns vorbehaltlich einer ausdrücklichen abweichenden Vereinbarung nicht geschuldet. 
  7. Wir haften im Hinblick auf die technische Kompatibilität von uns bereitgestellter Internetseiten sowie Web-Anwendungen ausschließlich für die jeweils vereinbarte Beschaffenheit. Die Kompatibilität mit Bildschirmauflösungen, Endgeräten, Browsern, Web-Technologien und Standards ist ausschließlich im jeweils vereinbarten Umfang geschuldet, in Ermangelung einer solchen Vereinbarung mit den für die jeweilige Kommunikationsform bei Beauftragung am weitesten verbreiteten Technologien. 
  8. Wir haften nicht für die Eignung von uns erstellter Internetseiten in Bezug auf die Erfüllung bestimmter rechtlicher oder technischer Standards, soweit dies nicht Gegenstand der jeweiligen Beauftragung ist. Für die rechtliche Zulässigkeit der vom Kunden gewünschten Gestaltung sowie die Erfüllung rechtlicher Anforderungen im Hinblick auf die Internetseiten des Kunden ist der Kunde verantwortlich. 
  9. Soweit im Rahmen von uns bereitgestellter Internetseiten und Programmierungen Standard-Programme und/oder Komponenten Dritter Verwendung finden (beispielsweise Standardsoftware, Open-Source-Software, Betriebssysteme, Server-Komponenten, Browser usw.), ist unsere Haftung und Verantwortung für deren Funktion und Kompatibilität vorbehaltlich unserer eigenen Leistung ausgeschlossen. Insbesondere sind wir nicht für Fehlfunktionen und Einschränkungen verantwortlich, die durch fehlerhafte Fremd-Software verursacht werden. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarung besteht die Lizenzbeziehung im Hinblick auf Softwarekomponenten Dritter unmittelbar zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Software-Anbieter.

V. Social Networks

  1. Sofern wir im Kundenauftrag Inhalte zur Veröffentlichung über Dritte unter Geltung von deren Geschäftsbedingungen veröffentlichen oder zur Veröffentlichung bereitstellen, gelten für die Nutzungsrechte die etwaigen Beschränkungen der jeweiligen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen des jeweiligen Dritten. Dies betrifft insbesondere soziale Netzwerke wie beispielsweise Instagram/Facebook/Meta, bei welchen eine ausschließliche Rechtseinräumung zu Gunsten des Auftraggebers nicht erfolgen kann, weil nach Maßgabe der Nutzungsvereinbarung gleichzeitig auch eine Rechtseinräumung zu Gunsten des Plattformbetreibers erfolgen muss.
  2. Soweit wir im Auftrag des Kunden dessen Präsenzen auf sozialen Netzwerken betreuen, besteht unsere Leistung in der Prüfung und Bereitstellung von Inhalten im jeweils abgestimmten Umfang und Rhythmus. Sofern nicht anders vereinbart, sichten wir an Werktagen mit Ausnahme des Samstags täglich neue Postings und Reaktionen. Für die Inhalte von Reaktionen/Veröffentlichungen Dritter sowie den Erfolg von deren Entfernung sind wir nicht verantwortlich. Soweit keine abweichende Vereinbarung mit festen Reaktionszeiten getroffen ist, erfolgen unsere Reaktionen auf Nutzer-Veröffentlichungen innerhalb angemessener Frist unter Berücksichtigung unserer betrieblichen und organisatorischen Möglichkeiten und Auslastung.
  3. Bei besonderen Vorkommnissen, insbesondere für den Kunden nachteilige Nutzerpostings in großer Zahl, informieren wir den Kunden oder der Kunde uns (jeweils die Partei, die den Umstand als erstes wahrnimmt) umgehend. Die Reaktion auf die Situation erfolgt nach Maßgabe der Abstimmung mit dem Kunden. Für die Prüfung etwaiger rechtlicher Aspekte ist vorbehaltlich abweichender Einschätzung der Kunde verantwortlich, wobei wir dem Kunden bei Bedarf eine spezialisierte Rechtsberatung empfehlen können, soweit der Kunde dies wünscht.
  4. Die Freigabe und Beauftragung des Kunden in Bezug auf Veröffentlichungen im Kundenauftrag umfasst die Prüfung der Übereinstimmung mit den Geschäftsbedingungen des jeweiligen sozialen Netzwerks. Für etwaige Sperrungen oder sonstige nachteilige Maßnahmen wegen solchen Veröffentlichungen sind wir nicht verantwortlich.
  5. Soziale Netzwerke unterliegen unterschiedlichen Einflüssen, die wir nicht einheitlich steuern oder beeinflussen können, so beispielsweise Maßnahmen oder Handlungen des Betreibers oder Reaktionen anderer Nutzer. Wir schulden daher keine bestimmten Ergebnisse im Hinblick auf unsere Maßnahmen und stehen nicht für Handlungen von Nutzern oder des Netzwerkbetreibers ein. Darüber hinaus haften wir nicht für die Dauer des Bestands von Postings, soweit nicht im Einzelfall abweichend vereinbart. Für durch Dritte erfolgende Entfernungen von Postings haften wir nicht, soweit wir sie nicht selbst veranlasst haben.

VI. Dritte

  1. Wir dürfen nach pflichtgemäßem Ermessen Dritte zur Leistungserbringung heranziehen. Unsere Verantwortlichkeit für die uns obliegenden Vertragspflichten bleibt davon unberührt.
  2. Soweit vereinbart erfolgt die Auftragserteilung an Dritte nach Zustimmung des Kunden im Namen und Auftrag des Kunden. Werden Dritte im Auftrag oder auf Wunsch des Kunden in die Leistung einbezogen (Fremdleistungen), haften wir für diese Dritten oder deren Leistung nicht. Für Auswahl oder Überwachung von Fremdleistungen bzw. deren Leistungsschuldner sind wir nur verantwortlich, sofern dies ausdrücklich vereinbart ist und gesondert vergütet wird. Für etwaig an solche Dritten von uns leistende Vergütungen (Fremdkosten) können wir Vorkasse fordern und eine Beauftragung bis zum Zahlungseingang zurückstellen. Gleiches gilt für sonstige Kosten und Auslagen, die aufgrund der Vorgaben bzw. Wünsche des Kunden für die jeweilige Produktion entstehen (z.B. Miet-, Reise-, Transport-, Unterbringungskosten).
  3. Soweit wir Dritte im eigenen Namen beauftragen (insbesondere Influencer in Bezug auf Werbekampagnen), schulden wir eine angemessene vertragliche Beauftragung und Überwachung. Für nicht von uns verursachte Leistungsstörungen, insbesondere beispielsweise Nutzer-Interaktionen und sozialen Netzwerken oder unserer ordnungsgemäßen Anleitung und Überwachung trotz aller Sorgfalt widersprechenden Handlungen Dritter haften wir nicht.

VII. Allgemeine Mitwirkungspflichten

  1. Der Kunde hat uns alle für den jeweiligen Auftrag wesentlichen Informationen mitzuteilen und uns bei etwaigen Problemen oder Änderungserfordernissen rechtzeitig zu unterrichten. Anweisungen sind so rechtzeitig zu erteilen, dass eine angemessene Umsetzungsfrist verbleibt.
  2. Wir sind berechtigt, im Rahmen der Ausführung des Auftrages per Email mit dem Kunden zu kommunizieren. Soweit vom Kunden nicht anders verlangt und in Textform vereinbart, erfolgt elektronische Kommunikation ohne Inhaltsverschlüsselung. Der Kunde wird gebeten, von ihm übermittelte besonders geheimhaltungsbedürftige Daten beispielsweise durch Passwortschutz vor unbefugtem Zugriff zu sichern und uns vor einer derartigen Übermittlung über diesen Umstand sowie über die zur auftragsgemäßen Verwendung notwendigen Informationen in Kenntnis zu setzen.
  3. Die Projektkommunikation erfolgt in deutscher oder englischer Sprache, die Kommunikation im Zweifel per E-Mail oder auf eine andere zwischen den Vertragspartnern etablierte Art. Der Kunde trägt für eine projektförderliche Kommunikation auf seiner Seite Sorge. Dies beinhaltet den tatsächlichen Empfang von uns an den Kunden gerichteter Nachrichten, die regelmäßige Prüfung des Posteingangs sowie die unter Berücksichtigung der vereinbarten zeitlichen Anforderungen kurzfristige Beantwortung von Fragen/Erteilung von Freigaben.
  4. Wir können Angaben und Mitteilungen des Kunden als richtig und vollständig unterstellen und sind zu Nachforschungen und Nachfragen nicht verpflichtet. Wir werden den Kunden jedoch bei von uns erkannten Unrichtigkeiten oder Informationslücken auf diesen Umstand hinweisen. Verzögerungen, die sich aufgrund unrichtiger, unvollständiger oder verzögerter Mitwirkungen ergeben, berechtigen uns zu einer entsprechend späteren Bereitstellung unserer Leistung, und zwar auch dann, wenn dies während eines bereits eingetretenen Verzuges erfolgt.
  5. Der Kunde übergibt uns nur solche Vorlagen und Materialien, deren auftragsgemäße Verwendung und Bearbeitung keine Rechte Dritter verletzt. Der Kunde erteilt uns darüber hinaus nur solche Weisungen, deren Ausführung nicht gegen Rechte Dritter oder Gesetzesvorschriften verstößt. Wir sind zu einer rechtlichen Prüfung ausdrücklich nicht verpflichtet, werden den Kunden auf erkannte Rechtsverletzungen jedoch hinweisen. Der Kunde stellt uns von Ansprüchen und Rechten Dritter sowie Schäden, Aufwendungen und Kosten frei, die auf vom Kunden zu vertretende Rechtsverletzungen zurückzuführen sind.
  6. Der Kunde hat die Vertragsgemäßheit der Vertragsleistung sowie der ihm übergebenen Vor- und Zwischenerzeugnisse unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und Abnahmen unverzüglich zu erteilen. Wir sind berechtigt, bei Fertigstellung einzelner Arbeitsabschnitte eine Zwischenabnahme zu fordern. Die Abnahme einer Leistung gilt als erteilt, wenn sie vom Kunden nicht innerhalb von 7 Tagen mit aussagekräftiger Begründung verweigert wird oder wenn der Kunde das Arbeitsergebnis nutzt. Danach erfolgende Beanstandungen gelten als nachträgliche Änderungswünsche. Abnahmen dürfen nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden, sofern keine Abweichung von einem in Textform vereinbarten Gestaltungsergebnis vorliegt. Für abgenommene oder durch den Kunden bereitgestellte Inhalte ist unsere Haftung im Umfang der Abnahme/Bereitstellung durch den Kunden ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Grammatik/Rechtschreibung, inhaltliche Richtigkeit, Verwendbarkeit für den vorgesehenen Zweck, rechtliche Zulässigkeit und sonstige derartige Faktoren und deren jeweilige Auswirkungen. Eine Lektoratskorrektur ist nur Bestandteil unserer Leistung, soweit dies ausdrücklich vereinbart und gesondert vergütet ist.
  7. Der Kunde ist für die Abklärung der für den Kunden geltenden rechtlichen Anforderungen an unsere Leistung verantwortlich. Insbesondere wird der Kunde sicherzustellen, dass durch die Umsetzung kundenbezogener Anforderungen keine gewerblichen Schutzrechte, Rechte Dritter oder sonstige gesetzliche Vorschriften verletzt werden. Wir sind nicht zu rechtlicher Beratung oder Recherche verpflichtet. Unberührt bleibt unsere Haftung für die Bereitstellung vertragsgemäßer urheberrechtlicher Nutzungsrechte im Hinblick auf die von uns erbrachten Leistungen.
  8. Eine Gewährleistung für die Freiheit entgegenstehender Rechte Dritter in Bezug auf unsere Leistung besteht ausschließlich in Bezug auf Urheberrechte in der Europäischen Union. Schutzrechtsrecherchen (Marken, Patente, Designs) sowie die Prüfung in Bezug auf das Wettbewerbsrecht schulden wir ausschließlich, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist und unter dem Vorbehalt der Vergütung der Recherche im Umfang des Aufwands einer qualifizierten Fachkanzlei für gewerblichen Rechtsschutz.

VIII. Termine

  1. Der Liefer- bzw. Leistungstermin bzw. die Liefer- bzw. Leistungsfrist wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von uns vereinbart und versteht sich unverbindlich und vorbehaltlich unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, allgemeine Gefährdungslagen, kriegerische Auseinandersetzungen oder Maßnahmen aufgrund Seuchen oder Krankheiten, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage oder nicht von uns zu vertretende Nicht-, Falsch- oder Spätbelieferung. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend, und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, bei einer mehr als drei Monate andauernden Verhinderung der Leistungen Vertrag außerordentlich zu kündigen. In diesem Fall hat uns der Kunde, soweit wir das Leistungshindernis nicht zu vertreten haben, den bis zur Kündigung bereits entstandenen Aufwand, nicht stornierbare Aufwendungen sowie unseren kalkulatorischen Gewinn für den Auftrag zu erstatten.
  2. Erhöht sich der Aufwand und liegt die Ursache nicht in unserem Verantwortungsbereich, können wir die angemessene Vergütung unseres tatsächlich entstandenen Mehraufwands verlangen.

IX. Nutzungsrechte

  1. Wir räumen dem Kunden die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte am Leistungsergebnis (Endergebnis) ein. Vorbehaltlich einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung ist mit der Vergütung die Einräumung einfacher, nicht ausschließlicher Nutzungsrechte für Verwendungszweck, Nutzungsform und Nutzungszeitraum gemäß dem ursprünglichen Auftrag abgegolten. Jede weitergehende Nutzung, insbesondere in bzw. auf nicht ausdrücklich umfassten Medien, in einem abweichenden geografischen Bereich, in bearbeiteter Form (soweit die Bearbeitung nicht für die vereinbarungsgemäße Nutzung erforderlich ist) und/oder in einem abweichenden Zeitraum bedarf einer ausdrücklichen zusätzlichen Rechtseinräumung. Übertragung von Nutzungsrechten sowie Unterlizenzierung bedürfen unserer Zustimmung in Textform. Die Überlassung offener, bearbeitungsfähiger Dateien an den Kunden ist nicht geschuldet, soweit eine derartige Verpflichtung nicht in Textform vereinbart wurde. Alle Rechte an Zwischenergebnissen, Vorschlägen oder Entwürfen sowie Konzepten und Ausschreibungsbeiträgen verbleiben vorbehaltlich abweichender Vereinbarung in Textform bei uns; der Kunde ist zu einer Eigennutzung nur mit unserer Zustimmung berechtigt.
  2. Alle Rechtseinräumungen stehen unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung des für die Gesamtleistung geschuldeten Entgelts. Es werden keine teilweisen Rechte bei teilweiser Zahlung eingeräumt. Eine Verwendung vor vollständiger Zahlung und die Nutzung von uns im Rahmen kostenlos erbrachter Bewerbungsleistung (z.B. Pitches) bereitgestellte Materialien durch den Kunden ist unberechtigt und unzulässig.
  3. Soweit wir für den Kunden auftragsgemäß Fremdmaterial bereitstellen (z.B. Stock-Fotos, deren Rechte bei Dritten liegen), hat der Kunde die hierfür jeweils geltenden Beschränkungen des Nutzungsrechts zu beachten. Für Internetseiten bereitgestellte Materialien dürfen in der Regel nicht im Rahmen anderer Internetseiten oder anderer Medien verwendet werden. Unsere Haftung für Überschreitungen des Nutzungsrechts durch den Kunden ist ausgeschlossen.
  4. Wir sind – auch bei Einräumung ausschließlicher Nutzungsrechte – berechtigt, die Leistungsergebnisse und deren Entwürfe im Rahmen unserer Eigenwerbung sowie zur Teilnahme an Wettbewerben, insbesondere auch im Internet, insbesondere auch als Referenz, unter Nennung des Kunden zu verwenden.

X. Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns bei Lieferungen körperlicher Gegenstände das Eigentum am Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. Die Zurücknahme der Kaufsache durch uns ist gleichzeitig ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme des Liefergegenstandes zu dessen Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

XI. Rechnungsstellung

  1. Rechnungen sind innerhalb von 10 Werktagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig und zahlbar. Rechnungen gelten als anerkannt, wenn der Kunde ihnen nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungseingang in Textform unter Angabe sachlicher und nachprüfbarer Gründe widerspricht. Die Fälligkeit bleibt hiervon unberührt. Soweit nicht im Einzelfall abweichend vereinbart erfolgt unsere Leistung ausschließlich gegen Vorkasse.
  2. Gerät der Kunde mit der Begleichung einer Rechnung trotz Mahnung in Verzug oder erlangen wir Kenntnis von Umständen, die erhebliche Zweifel an der Leistungsfähigkeit des Kunden begründen (z.B. Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder negative Beurteilung der Kreditwürdigkeit durch ein anerkanntes Wirtschaftsauskunftsunternehmen) sind wir berechtigt, sämtliche bis dorthin erbrachten Leistungen abzurechnen und unsere Leistung bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung einzustellen. Wir sind ferner berechtigt, die Fortführung der Leistung von einer die voraussichtlichen Aufwendungen sowie unsere Vergütung umfassenden Vorkasse abhängig zu machen. Ansprüche oder Rechte gegen uns wegen einer berechtigten Leistungseinstellung im Verzugsfall sind ausgeschlossen.
  3. Kann ein Auftrag aus nicht von uns zu vertretenden Umständen nicht oder nicht vollständig durchgeführt werden (insbesondere bei Kündigung des Kunden gem. § 648 BGB), schuldet der Kunde uns für die entfallende Leistung eine Ausfallvergütung in Höhe von 70 % der für die jeweils entfallende Leistung zu entrichtenden Vergütung. Ersparte Aufwendungen werden hierauf angerechnet, sofern die Aufwendung ausdrücklich Leistungsbestandteil und tatsächlich erspart ist (z.B. Reisekosten). Dem Kunden bleibt der Nachweis höherer und uns der Nachweis geringerer ersparte Aufwendungen vorbehalten.
  4. Eine Aufrechnung ist nur mit von uns nicht bestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur insoweit zulässig, als der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
  5. Der Kunde ist für eventuelle Entgelte bzw. Beiträge an Verwertungsgesellschaften sowie für die Abgabe an die Künstlersozialkasse selbst verantwortlich und hat diese Kosten zu tragen.

XII. Mängelhaftung

  1. Nach erfolgter Freigabe durch den Kunden sind wir von jeder Verantwortung für die Richtigkeit der Vorlagen und Entwürfe befreit. Wir haften nicht für vom Kunden übersehene Fehler.
  2. Bei Anwendung der im Verkehr üblichen Sorgfalt nicht vermeidbare, material- und verfahrensbedingte Abweichungen von Proben, Mustern, Korrekturausdrucken oder sonstigen Vorlagen in Farbe, Größe und Gestalt von der endgültigen Produktion gelten nicht als Mangel. Im Bereich der digitalen Druckvorstufe sind material- und verfahrensbedingte Abweichungen zwischen digitaler Wiedergabe und finalen Produktionsergebnis denkbar. Dies betrifft insbesondere unter Berücksichtigung der jeweils verwendeten Technik unvermeidliche Abweichungen einer Darstellung am Bildschirm vom endgültigen Druckergebnis. Soweit solche Abweichungen nicht zu einer Einschränkung der Tauglichkeit des Endprodukts führen, liegt kein Mangel vor. Vorbehaltlich ausdrücklicher abweichender Vereinbarung gelten Leistungen von Druckereien und sonstiger Dienstleister im Bereich der digitalen oder analogen Druckvorbereitung und Druckausführung als Fremdleistungen im Sinne von obiger Nr. VI.2.

XIII. Sonstige Haftung

  1. Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen haften wir gegenüber dem Kunden nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für etwaig übernommene Garantien. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist sowie solche, auf deren Einhaltung der Kunde als Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten ist unsere Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf den Betrag der Gesamtvergütung für den Auftrag, anlässlich welchem der Anlass zur Haftung besteht, beschränkt. Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zu Gunsten unserer Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen, Organe und gesetzlichen Vertreter sowie auch entsprechend für Aufwendungsersatzansprüche.

XIV. Verschwiegenheit/Datenschutz

  1. Wir verpflichten uns, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über alle als vertraulich bezeichneten Informationen des Kunden, die uns im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Vertrauliche Informationen des Kunden werden wir ausschließlich zu Zwecken der Vertragsbeziehung mit dem Kundennutzen und nicht an Dritte weitergeben, sofern dies nicht zur Erfüllung unserer Verpflichtungen gegenüber dem Kunden oder zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist. Als vertraulich gelten alle Geschäftsgeheimnisse des Kunden nach Maßgabe des Geschäftsgeheimnisgesetzes.
  2. Sofern und soweit unsere Leistung die Verarbeitung personenbezogener Daten für den Kunden in dessen Auftrag nach Maßgabe von Art. 28 Datenschutz-Grundverordnung zum Gegenstand hat, werden wir mit dem Kunden auf dessen Wunsch hin eine Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Anforderungen schließen. Die Zustimmung zu Vereinbarungen, die über die gesetzlichen Verpflichtungen hinausgehende Inhalte vorsehen, beispielsweise die Vereinbarung von Vertragsstrafen oder die Erteilung von Garantien, schulden wir nicht.

XV. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt auch, sofern unsere Leistung bestimmungsgemäß im Ausland verwendet wird.
  2. Bei Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Gültigkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt.
  3. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und Kunden ohne allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland ist Kassel.

Stand dieser AGB: 03/2022

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